Erfassen von Vergleichsentgelt (Equal Pay)
In Aufträgen/Einsätzen der Arbeitnehmerüberlassung sollte für jeden überlassenen Mitarbeiter der vergleichslohn des entsprechenden Auftraggebers erfasst werden. Dieser Vergleichslohn entscheidet über die Deckelung von Branchenzuschlägen in Stufe 6 oder der Erhöhung des Stundenetgeltes des überlassenen Mitarbeiters in Branchenzuschlagsstufe 6, falls der Branchenzuschlag nicht ausreicht, um den entsprechenden Vergleichslohn zu erreichen.
Erfassen des Vergleichslohnes
Gehen Sie wie folgt vor, um den Vergleichslohn für einzelne überlassene Mitarbeiter zu erfassen:
- Wählen Sie in Ihrem ANÜ-Auftrag in der Positionsliste den entsprechenden Mitarbeiter aus und klicken Sie ihn mit der Maus doppelt an.
- Es öffnet sich das Fenster "Überlassene Person"
- Auf der Registerkarte "Einsatzvorgaben" dieses Fensters finden Sie zwei Felder:
- Vergleichslohn
Geben Sie hier den vom Auftraggeber erhaltenen Vergleichsstundensatz ein, der für die allgemeine Deckelung der Branchenzulage verwendet wird. Abhängig von der tariflichen Branche wird der Mitarbeiter-Stundensatz (bei der Mitarbeiterabrechnung) entweder bei exakt diesem Wert oder 90% dieses Wertes gedeckelt, selbst wenn er mit Branchenzulage eigentlich höher wäre. Dieser Wert wird für die Branchenzuschlagsstufen 1 bis 5 verwendet - für Stufe 6 wird dagegen das im folgenden angegebene Equal Pay Vergleichsentgelt verwendet. - Equal Pay
Geben Sie hier den vom Auftraggeber erhaltenen Equal Pay Stundensatz ein. Dieser wird bei Deckelung der branchenzuschlagsstufe 6 verwendet. Anders als beim obigen Wert wird jedoch in branchenzuschlagsstufe 6, falls der Mitarbeiter inklusive seines Branchenzuschlags diesen Wert nicht erreicht, auf diesen Wert aufgefüllt. Equal Pay stellt in diesem Falle für Branchenzuschlagsstufe 6 eine Art Mindeststundensatz dar.
Wichtig! Dieser Wert wird auch als Mindestentgelt verwendet, falls der Mitarbeiter in einer Branche ohne Branchenzuschlag eingesetzt ist und die Equal Pay Frist von aktuell 9 Monaten (zu je 30 Tagen) erreicht hat.