Wichtige Begriffe
Dieser Abschnitt beschreibt wichtige Begriffe, di im Zusammenhang mit ANÜ stets wiederkehrend auftreten.
Hemmung
Unter Hemmung wird die AUssetzung eines Zuschlags in einer Zeit bezeichnet, in der die Überlassung, auf Basis der der Zuschlag für den Mitarbeiter fällig wird, unterbrochen ist. Ein gutes Beispiel hierfür bietet der Branchenzuschlag. Wenn Sie einen Mitarbeiter an ein Unternehmen verleihen, für das eine branchenzuschlagspflichtige Branche erfasst ist (z.B. Metall/Elektro oder Chemie), so erhält der Mitarbeiter abhängig von der Überlassungsdauer gestaffelte Branchenzuschläge (z.B. 15% Zuschlag basierend auf Grundlohn nach 6 Wochen etc.). Wird die Überlassung für diesen Auftraggeber nun zu einem Zeitpunkt zum Beispiel für zwei Wochen ausgesetzt, so wird der Eintritt der entsprechend nächsten Stufe des Branchenzuschlags "gehemmt", d.h. er beginnt dann ebenfalls zwei Wochen später. Dies gilt allerdings nicht, falls der Mitarbeiter in derselben Zeit einen anderen Auftrag/Einsatz für denselben Auftraggeber durchführt. DispoCalcberechnet die Hemmung für die entsprechenden Zuschläge automatisch.
Aufzehrung
Das Aufzehrungsprinzip besagt, dass bei Einsetzen von tariflich bedingten Zuschlägen (je nach Tarifvertrag, etwa Branchenzuschlag BZ in Höhe von 15% auf den Grundlohn nach 6 Wochen Einsatzeit) andere freiwillige Zuschläge wie zum Beispiel eine freiwillige außertarifliche Zulage um diesen neu hinzukommenden Zuschlagsbetrag reduziert ("aufgezehrt") werden dürfen. Somit kann zum Beispiel eine freiwillige Zulage wie die außertarifliche Zulage durch einen einsetzenden und mit der Zeit steigenden Branchenzuschlag aufgezehrt werden. Der Mitarbeiter erhält also erst dann mehr Lohn, wenn die außertarifliche Zulage vollständig vom Brnchenzuschlag aufgezehrt wurde und noch BZ überigbleibt. DispoCalc berechnet für alle möglichen Zuschläge die Aufzehrung in der richtigen Reihenfolge automatisch und weist die jeweiligen Zulagen inklusive der ggf. anfallenden Aufzehrung im lohnvorbereitenden Monatsabschluss aus.
Deckelung
Bei der Anwendung von Deckelung wird der Gesamtlohn eines überlassenen Mitarbeiters (Grundlohn plus alle anwendbaren tarfifvertragsbedingten Zuschläge) automatisch bei einer Vergleichsgrenze gedeckelt, die Ihnen vom Auftraggeber zu nennen ist. Diese Funktion sollte nicht mit der neuen Equal Pay Regelung verwechselt werden.